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KOSTENERSTATTUNG

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Die Abrechnung im Anschluss an die Behandlung erfolgt mit EC-Kartenzahlung. Die Rechnung bekommen Sie per Mail, augedruckt oder postalisch.

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Die Kosten für Osteopathie werden seit 2012 von immer mehr gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Welche gesetzliche Krankenkasse die Kosten anteilig übernimmt, können Sie u. a. beim Bundesverband Osteopathie (BVO) oder unter Osteokompass.de nachlesen. Oft wird auch von bestimmten Krankenkassen ein Rezept von einem Arzt vorausgesetzt, bitte informieren Sie sich hier bei Ihrer Krankenversicherung.

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Viele private Versicherungen sowie Beihilfe- und Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für Osteopathie entsprechend ihren Vertragsvereinbarungen vollständig oder teilweise. Bitte informieren Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsmöglichkeiten. Die Abrechnung für private Versicherte erfolgt über die Gebürenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).

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